zahnarzt keppler heimsheim

Wurzelbehandlung

Karies oder Entzündung des Zahnnervs

Ist die Karies bis zum Zahnnerv fortgeschritten oder wird eine schon lange bestehende chronische Entzündung des Zahnnervs aktiv, geht dies häufig mit den heftigsten Zahnschmerzen einher. Je nach Zerstörungsgrad des Zahnes kann eine Wurzelbehandlung zur Erhaltung des Zahnes sinnvoll sein. Die Langzeitprognose einer Wurzelbehandlung ist jedoch von vielen Faktoren abhängig.
  • wenn sich der Zahnnerv (im Inneren des Zahnes) entzündet hat
  • wenn der Zahnnerv abgestorben ist
  • wenn durch Unfall Teile der Zahnkrone so stark zerstört sind, dass der Zahnnerv freiliegt
  • wenn bei der Behandlung tiefer kariöser Defekte eine Verletzung des Zahnnervs nicht zu verhindern ist

Je komplizierter das Wurzelsystem ist (wie zum Beispiel im Bereich der Backenzähne), desto schwieriger ist die Behandlung und umso größer ist die Gefahr, dass die Entzündung im Wurzelkanalbereich nicht völlig zum Stillstand gebracht werden kann.

Jeder Wurzelkanal hat auch Seitenverzweigungen im Bereich der Wurzelspitze. Aufgrund dieser Verzweigungen spricht man auch von Wurzelkanalsystem. Die Erfolgsaussicht sinkt, wenn das Wurzelkanalsystem sehr stark verzweigt ist und sich in diesen Verästelungen Bakterien dauerhaft festsetzen.

Je nach Lückenverteilung im Gebiss werden die nicht unerheblichen Kosten einer Wurzelbehandlung nicht mehr für jeden behandlungsbedürftigen Zahn von der gesetzlichen Krankenkasse getragen.

In unserer Praxis sind wir bemüht, Ihnen den neuesten Stand der zahnärztlichen Methoden zu bieten. Dazu zählen die für uns selbstverständliche kontinuierliche Fortbildung, sowie der Einsatz neuer wissenschaftlich erprobter Techniken.

Damit gelingt es uns heute, einen hohen Behandlungserfolg und eine möglichst angenehme, schmerzfreie Behandlung durchzuführen.

Gerne informieren wir Sie hiermit

  • wann eine Wurzelkanalbehandlung angezeigt ist,
  • welche Kosten die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen,
  • weshalb in manchen Fällen die Behandlung vollständig privat bezahlt werden muss,
  • warum wir für einzelne Leistungen im Rahmen der Wurzelbehandlung mit Ihnen eine private Zuzahlung vereinbaren.
Zuzahlungen entstehen durch alle Maßnahmen, die einer Verbesserung des zu erwartenden Erfolges dienen und die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen weit überschreiten. Sie sind vom Patienten selbst zu tragen.
Hierzu zählen:

  • Zahnaufbau aus Kunststoff mit Hilfe spezieller Matrizensysteme im Vorfeld der Wurzelbehandlung
  • Anlegen des Kofferdams, eines hauchdünnen Silikontuchs, um den Zutritt von bakterienhaltigem Speichel zu verhindern
  • Stillung und Behandlung einer übermäßigen Blutung aus dem Wurzelkanalsystem
  • die elektrometrische Wurzelkanallängenbestimmung, die den Einsatz von Röntgenstrahlen vermindert und die Genauigkeit erhöht
  • Desinfektionen und Spülungen mit Hilfe von Ultraschall, sogenannte elektrophysikalisch-chemische Methode je Kanal, um eine drastische Bakterienreduzierung im stark verzweigten Wurzelkanalsystem zu erhalten
  • die manuelle und maschinelle Aufbereitung des Wurzelkanalsystems mit hochflexiblen Feilen. Durch einmaliges Verwenden der Feilen ist die Bruchgefahr weitestgehend eliminiert, neuer Feilensatz (60,– Euro) auf Wunsch des Patienten ist möglich
  • zusätzliche medikamentöse Einlage zur Desinfektion des Wurzelkanalsystems, wenn mehr als drei Einlagen erforderlich werden
  • Spezielle Verfahren zur Wurzelkanalfüllung
  • stabilisierender und bakteriendichter Kunststoffaufbau zur Zahnrekonstruktion, um eine Wiederbesiedelung des Wurzelkanalsystems durch Bakterien zu verhindern und die Langzeitprognose zu verbessern
  • Behandlung unter Lupenvergrößerung zur genaueren Auffindung der Kanäle bzw. versteckter Zusatzkanäle.

Alle aufgeführten Leistungen sind nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten.
Sie können deshalb zusätzlich zur vertragszahnärztlichen Behandlung als Privatleistung vereinbart werden.

Gerne informieren wir Sie über die in Ihrem Fall notwendigen Mehrleistungen und die entstehenden Kosten.

Eine Wurzelbehandlung ist immer ein Versuch Ihren Zahn zu erhalten. Auch wenn die Erfolgsquote sehr hoch ist, darf nicht übersehen werden, dass die anatomische Gestaltung der Wurzelkanäle eine 100 prozentige Beseitigung aller Bakterien nicht immer zulässt. Gelingt dies nicht, muss eine operative Wurzelspitzenresektion durchgeführt werden.

Nach einer Wurzelbehandlung müssen die Zähne regelmäßig röntgenologisch nachkontrolliert werden, da es auch Jahre später nach Abschluss der Wurzelbehandlung zu Veränderungen des Knochens rund um die Wurzelspitze kommen kann. Diese Veränderungen können unbehandelt früher oder später zu Beschwerden führen.

Wie stehen die Chancen auf einen bleibenden Behandlungserfolg?
Wovon hängt dieser ab?

Bei Beachtung aller wissenschaftlichen Kriterien ist die gute Prognose recht hoch, jedoch natürlich abhängig vom Ausgangszustand des Zahnes und von der einer folgenden, bakteriendichten und stabilisierenden Versorgung des wurzelgefüllten Zahnes (idealerweise durch eine Überkronung nach erfolgter Wurzelfüllung. In der Regel erfolgt die Überkronung des Zahnes nach einer Kontrollzeit von etwa 2–4 Monaten).

Was sind die Vorteile einer endodontischen Behandlung?
Durch die Behandlung können Zähne erhalten werden, die sonst entfernt werden müssten. Obwohl der Nerv aus dem Inneren des Zahnes entfernt wird, überlebt er, da der Zahn durch die umliegenden Gewebe ernährt wird.
Er wird in der Regel mit einer Teil- oder Vollkrone versorgt, da so die Langzeitstabilität gewährleistet werden kann und der Zahn vor dem Auseinanderbrechen geschützt wird.

Ein eigener, auch wurzelbehandelter Zahn ist immer einem künstlichen Zahnersatz vorzuziehen.
Bei sorgfältiger Pflege und regelmäßiger Kontrolle des Zahnes gibt es kaum Einschränkungen bezüglich der Lebensdauer im Vergleich zum nicht wurzelbehandelten Zahn.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.